Fragen zur Kandidatur für die Jugendratswahl 2027 (FAQ)
Brauchst Du Hilfe beim Ausfüllen? Wir haben die häufigsten Fragen zu Fotos, Motivationstexten und technischen Details übersichtlich für Dich beantwortet.
Fragen zum Anmeldeformular
Welcher zeitliche Aufwand ist mit dem Ausfüllen des Formulars verbunden?
Wenn Du dir bereits Gedanken über einen Bewerbungstext und ein Foto – beides optional – gemacht hast, sollte die Anmeldung nicht mehr wie zwei bis drei Minuten dauern.
Warum muss ich meine Adresse angeben?
Deine Adresse dient der Feststellung, in welchem Stadtbezirk Du wohnst. Da die Jugendräte auf Bezirksebene gewählt werden, muss jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat dem Stadtbezirk, in dem sie/er wohnt, zugeordnet werden. Eine Kandidatur ist deshalb auch nur in dem Bezirk möglich, in dem Du wohnst.
Warum wird mein Geburtsdatum benötigt?
Dein Geburtsdatum wird zur Feststellung der Wählbarkeit benötigt. Damit Du kandidieren kannst musst du am letzten Wahltag, dem 29.01.2027 bereits 14 Jahre alt sein, Du darfst aber noch nicht 19 Jahre alt sein.
Was passiert, wenn ich keine Handynummer oder Festnetznummer habe?
Handynummer bzw. Festnetznummer sind keine verpflichtenden Angaben, sodass dieses Feld bei Deiner Bewerbung leer bleiben kann. Wenn eine Kontaktaufnahme seitens der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung notwendig wäre, würde diese per Mail erfolgen.
Muss ich alle Felder ausfüllen?
Alle Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. Hierbei handelt es sich um Deinen Vor- und Nachnamen, die Adresse, das Geburtsdatum und die Mailadresse. Dein Geburtsdatum benötigen wir, um festzustellen, ob Du zwischen 14 und 18 Jahren alt bist und damit für den Jugendrat kandidieren kannst. Die Adresse dient der Zuordnung zu einem Wahlbezirk, da auf Bezirksebene gewählt wird. Nach Absenden Deiner Bewerbung erhältst Du per Mail eine Übersicht, über deine zur Verfügung gestellten Daten, dafür benötigen wir eine Mailadresse.
Wo bekomme ich Hilfe bei inhaltlichen Fragen zu den Angaben im Formular?
Kann ich eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen?
Du kannst nur dich selbst als Kandidatin bzw. Kandidat vorschlagen. Eine Nominierung von Freundinnen und Freunden ist nicht möglich.
Gibt es ein Musterbeispiel, wie die Anmeldung auszufüllen ist?
Musterbeispiel für das Foto (© Fabrice Weichelt/Stadt Stuttgart)
Verwende ein Foto von dir, auf dem man dein Gesicht gut erkennt. Du solltest dich auf einem Plakat zwischen vielen anderen wohlfühlen. Bitte sehe von Filtern und KI-generierten Fotos ab.
Musterbeispiel für das Ausfüllen des Formulars
Füll das Formular möglichst vollständig und wahrheitsgemäß aus.
Fragen zur E-Mail-Adresse
Warum muss ich eine E-Mail-Adresse angeben?
Nach der Anmeldung erhältst Du eine Zusammenfassung Deiner im Online-Kandidatenportal eingegeben Daten auf die angegebene Mailadresse.
Bekomme ich eine Bestätigung meiner Anmeldung?
Nach der Anmeldung erhältst Du eine Zusammenfassung Deiner im Online-Kandidatenportal eingegeben Daten auf die angegebene Mailadresse. Diese ist als Bestätigung deiner Anmeldung zu verstehen. Sollten Daten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, kommt die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung auf dich zu.
Was mache ich, wenn ich keine E-Mail erhalten habe?
Wenn Du keine E-Mail erhalten hast, solltest Du zuerst deinen SPAM-Ordner prüfen. Sollte auch hier kein Maileingang festzustellen sein, wende dich bitte direkt an den technischen Support unter: stuttgart@werdenktwas.de
Kann ich die E-Mail-Adresse meiner Eltern verwenden?
Du kannst auch die Mailadresse deiner Eltern verwenden, wenn diese damit einverstanden sind und diese auch die Datenschutzhinweise gelesen haben.
Kann ich meine E-Mail-Adresse später ändern?
Die E-Mailadresse kannst Du nach dem Absenden nicht mehr selbst ändern. Melde Dich dafür bei der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung unter jugendrat@stuttgart.de oder 0711 216-60300 – wir ändern sie für Dich. Bitte gib dabei Deinen Vor- und Nachnamen sowie Dein Geburtsdatum an, damit wir Deine Bewerbung eindeutig zuordnen können.
Fragen zum Bewerbungsstext
Ist der Bewerbungstext Pflicht?
Der Bewerbungstext ist freiwillig.
Wie lang darf der Text sein?
Schreib in 2 bis 4 kurzen Sätzen, was Dir wichtig ist und was Du verändern möchtest.
Was sollte ich hineinschreiben?
Schreibe was Dir in Deinem Stadtbezirk wichtig ist und was Du in Deiner Amtszeit erreichen möchtest. Du kannst auch Themen nennen, die Dir besonders wichtig sind.
Kann ich den Text später noch ändern?
Deinen Bewerbungstext kannst Du nach dem Absenden nicht mehr selbst ändern. Melde Dich dafür bei der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung unter jugendrat@stuttgart.de oder 0711 216-60300 – wir ändern diesen für Dich. Bitte gib dabei Deinen Vor- und Nachnamen sowie Dein Geburtsdatum an, damit wir Deine Bewerbung eindeutig zuordnen können.
Wird der Text veröffentlicht?
Ja, der Text wird auf den Wahlplakaten veröffentlicht. Die Plakate werden an Schulen und ggf. Jugendhäusern ausgehängt, an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen im jeweiligen Wahlbezirk versandt sowie auf stuttgart.de zur Verfügung gestellt, sodass die Wählerinnen und Wähler sich ein Bild von den Kandidierenden in ihrem Wahlbezirk machen können.
Wer kann meinen Motivationstext lesen?
Alle rund 26.000 Wahlberechtigten, Schülerinnen und Schüler an den Stuttgarter Schulen sowie Nutzer von www. stuttgart.de/jugendrat-wahlen-2027 können die Plakate einsehen und damit die Motivationstexte lesen.
Fragen zum Portraitfoto
Muss ich ein Foto hochladen?
Ein Foto muss nicht hochgeladen werden.
Welche Dateiformate werden akzeptiert?
Folgende Formate sind erlaubt: JPG, JPEG, PNG, HEIC
Wie groß darf die Datei sein?
Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Was mache ich, wenn das Hochladen nicht funktioniert?
Bitte prüfe das Dateiformat sowie die maximale Datengröße.
Wie sollte das Foto aussehen?
Musterbeispiel für das Foto (© Fabrice Weichelt/Stadt Stuttgart)
Schick ein Foto von dir, auf dem man dein Gesicht gut erkennt. Du solltest dich auf einem Plakat zwischen vielen anderen wohlfühlen. Bitte sehe von Filtern und KI-generierten Fotos ab.
Wird mein Foto veröffentlicht?
Das Foto wird veröffentlicht, sofern Du der Veröffentlichung zugestimmt hast.
Kann ich das Foto später austauschen?
Das Foto kann nach der Drucklegung in KW 46 nicht mehr ausgetauscht werden. Bis dahin ist ein Austausch in begrenztem Rahmen möglich. Melde Dich dafür bei der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung unter jugendrat@stuttgart.de oder 0711 216-60300 . Bitte gib dabei Deinen Vor- und Nachnamen sowie Dein Geburtsdatum an, damit wir Deine Bewerbung eindeutig zuordnen können.
Technische Fragen
Wo bekomme ich Hilfe bei technischen Problemen mit dem Bewerbungsportal?
Hilfe bei technischen Problemen mit dem Portal bekommst Du per Mail unter stuttgart@werdenktwas.de oder telefonisch unter der Nummer 06151 62915-50 montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bei allen Fragen rund um Deine Kandidatur und bei Änderungen an einer bereits abgeschickten Bewerbung ist die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung zuständig: jugendrat@stuttgart.de , 0711 216-60300 .
Kann ich meine Daten nach dem Versand der Bewerbung nochmals ändern oder ergänzen?
Nach dem Absenden kannst Du Deine Bewerbung nicht mehr selbst ändern. Schreib uns einfach an jugendrat@stuttgart.de oder ruf an unter 0711 216-60300 – bis zum Ende des Bewerbungszeitraums am 16.10.2026 ändern oder ergänzen wir Deine Angaben für Dich. Bitte gib dabei Deinen Vor- und Nachnamen sowie Dein Geburtsdatum an, damit wir Deine Bewerbung eindeutig zuordnen können. Bitte fülle das Formular nicht ein zweites Mal aus – dadurch entstehen doppelte Bewerbungen, die wir erst wieder aussortieren müssen.
Wo kann ich meine Daten nach dem Versand der Bewerbung nochmals ändern oder ergänzen?
Änderungen laufen ausschließlich über die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung: jugendrat@stuttgart.de oder 0711 216-60300 . Einen eigenen Zugang zum Bearbeiten Deiner Bewerbung gibt es nicht.
Kann ich meine Daten nach Abschluss des Bewerbungszeitraums nochmals ändern oder ergänzen?
Deine Daten können nach dem 16.10.2026 nur noch durch die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung bearbeitet werden. Dazu meldest Du deinen Änderungswunsch unter Angabe deines Vor- und Nachnamens sowie deines Geburtsdatums schriftlich an jugendrat@stuttgart.de . Eine Änderung der Daten ist maximal bis KW 46 möglich, danach gehen die Wahlplakate in den Druck.
Ich kann das Formular nicht absenden – was kann ich tun?
Bitte prüfe nochmals, ob alle Angaben vollständig sind. Hast du alle Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind ausgefüllt und alle Kontrollkästchen bestätigt. Werden Hinweise eingeblendet, muss ein Feld noch ausgefüllt werden. Sollte ein Versand dennoch nicht möglich sein, wende dich bitte an den technischen Support.
Wird meine Anmeldung zwischengespeichert?
Nein, Deine Angaben werden erst gespeichert, wenn Du das Formular vollständig ausgefüllt und abgesendet hast.
Was passiert, wenn meine Internetverbindung abbricht?
Wenn Deine Internetverbindung für einen längeren Zeitraum abbricht, können Deine bisherigen Angaben verloren gehen. Lass das Browserfenster am besten geöffnet und klicke erneut auf „absenden", sobald Du wieder online bist. Erscheint die Meldung, dass Deine Sitzung abgelaufen ist, musst Du leider neu beginnen.
Wie wird die Barrierefreiheit im Formular gewährleistet?
Fragen zum Datenschutz
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Deine Daten werden für die Dauer der Jugendratswahl 2027 verarbeitet. Name, Adresse und Mailadresse der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden, sofern Du die Wahl annimmst im Rahmen der Arbeit in den Jugendratsgremien weiterverwendet. Hierzu erhälts Du mit dem Schreiben zur Wahlannahme erweiterte Datenschutzhinweise.
Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Deine Daten können von den folgenden Stellen eingesehen werden:
Verwaltung:
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung im Haupt- und Personalamt, Abteilung Gemeinderat und Innere Stadtbezirke, Sachgebiet Innere Stadtbezirke, Jugendbeteiligung bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Sachgebiet Wahlen und Finanzstatistik im Statistische Amt, Abteilung Bevölkerung und Wahlen bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Bezirksämter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation der Landeshauptstadt Stuttgart
Anbieter des Kandidatenportals: wer denkt was GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Wofür werden meine Daten verwendet?
Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt Deine personenbezogenen Daten grundsätzlich zur Abwicklung Deiner Kandidatur für die anstehende Jugendratswahl.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Mailadresse und damit personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Diese Daten werden benötigt und verwendet für:
die Prüfung der Wählbarkeit
die Abwicklung der Jugendratswahl
die Feststellung des Wahlergebnisses sowie dessen Veröffentlichung in den ortsüblichen Medien
das Einrichten sowie die Betreuung der Jugendratsgremien der Stadt Stuttgart
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Foto, Bewerbungstext und Telefonnummer und damit personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO.
Die Daten werden verwendet für
das Erstellen von Wahlplakaten
die Kontaktaufnahme
Für den Fall, dass Sie die Wahl zum ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitglied in einem Jugendratsgremien annehmen, werden die angegeben Daten für die Abwicklung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Mitglied weiterverwendet werden. Hierzu erhalten Sie zusammen mit dem Schreiben zur Wahlannahme erweiterte Datenschutzhinweise.
Werden meine Daten an andere weitergegeben?
Die Daten werden ausschließlich an folgende Stelle(n) weitergegeben:
Verwaltung:
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung im Haupt- und Personalamt, Abteilung Gemeinderat und Innere Stadtbezirke, Sachgebiet Innere Stadtbezirke, Jugendbeteiligung bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Sachgebiet Wahlen und Finanzstatistik im Statistische Amt, Abteilung Bevölkerung und Wahlen bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Bezirksämter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation der Landeshauptstadt Stuttgart
Anbieter des Kandidatenportals: wer denkt was GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Elektronische Medien: Internet, Soziale Medien
Printmedien: Tageszeitungen und Amtsblatt
Kann ich die Löschung meiner Daten verlangen?
Du kannst die Einwilligung zur Nutzung Deiner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, allerdings ist dies hinsichtlich des Fotos und des Bewerbungstextes nur bis zur Drucklegung der Wahlplakate möglich. Den Widerruf richtest Du an:
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung Marktplatz 1 70173 Stuttgart E-Mail: jugendrat@stuttgart.de Telefon: 0711 216-60300
Warum muss ich der Datenschutzerklärung zustimmen?
Sie sind nicht verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Ohne diese Daten ist jedoch eine Teilnahme an der Jugendratswahl 2027 nicht möglich. Damit wir die Daten verarbeiten dürfen, müssen Sie der Datenschutzerklärung zustimmen.
Fragen zur Einwilligung
Warum muss ich der Veröffentlichung meines Fotos zustimmen?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten wie Foto, Bewerbungstext und Telefonnummer ist Deine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO.
Die Daten werden verwendet für
das Erstellen von Wahlplakaten
die Kontaktaufnahme
Ohne Deine Einwilligung dürfen diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet werden.
Was passiert, wenn ich der Fotoveröffentlichung nicht zustimme?
Wenn Du der Erklärung nicht zustimmst, wird auch kein Foto von Dir veröffentlicht. Auf dem Plakat erscheint dann nur Dein Name.
Was bestätige ich mit meiner Einwilligung?
Du bestätigst den folgenden Satz:
„Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten wie beschrieben für die Durchführung der anstehenden Jugendratswahlen verwendet werden. Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, allerdings ist dies hinsichtlich des Fotos und des Bewerbungstextes nur bis zur Drucklegung der Wahlplakate möglich.“
Kann ich meine Einwilligung später widerrufen?
Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, allerdings ist dies hinsichtlich des Fotos und des Bewerbungstextes nur bis zur Drucklegung der Wahlplakate möglich. Den Widerruf richtest Du an:
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung Marktplatz 1 70173 Stuttgart E-Mail: jugendrat@stuttgart.de Telefon: 0711 216-60300
Müssen meine Eltern auch eine Einverständniserklärung abgeben?
Deine Eltern müssen keine Einverständniserklärung abgeben.
Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kandidierenden im Rahmen der Jugendratswahl nach den Richtlinien für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in der Landeshauptstadt Stuttgart (Jugendbeteiligungsrichtlinien, JBR) vom 23.05.2026 auf Grundlage einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DSGVO erfolgt, gilt Folgendes:
Bei Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, reicht deren eigene Einwilligung aus; eine zusätzliche Einwilligung oder die Zustimmung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für die jugendliche Person ist nicht erforderlich.
Fragen zur Veröffentlichung
Kann ich andere Kandidatinnen und Kandidaten in dem Portal anschauen?
Du kannst nur deine eigenen Daten in dem Portal einsehen. Die Eingaben weiterer Kandidatinnen und Kandidaten sind nicht einsehbar.
Welche meiner Angaben werden öffentlich angezeigt?
Dein Name, dein Foto und dein Bewerbungstext werden auf den Wahlplakaten veröffentlicht. Aufgrund der Veröffentlichung dieser personenbezogenen Daten, musst Du einer Datenschutzerklärung zustimmen.
Wird meine Adresse veröffentlicht?
Deien Adresse wird nicht veröffentlicht.
Wird mein Geburtsdatum veröffentlicht?
Dein Geburtsdatum wird nicht veröffentlicht.
Wer kann mein Profil sehen?
Dein Profil kann von folgenden Stellen eingesehen sowie von Dir selbst eingesehen werden:
Verwaltung:
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung im Haupt- und Personalamt, Abteilung Gemeinderat und Innere Stadtbezirke, Sachgebiet Innere Stadtbezirke, Jugendbeteiligung bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Sachgebiet Wahlen und Finanzstatistik im Statistische Amt, Abteilung Bevölkerung und Wahlen bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Bezirksämter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation der Landeshauptstadt Stuttgart
Anbieter des Kandidatenportals: wer denkt was GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Wann wird meine Kandidatenvorstellung veröffentlicht?
Die Veröffentlichung erfolgt nach der Drucklegung der Plakate ab KW 46.